Benutzungsgebühren ab dem Kindergartenjahr 2019 / 2020

1) Kindergarten

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  5 Stunden

  89,00 Euro

  63,00 Euro

  6 Stunden

103,00 Euro

  72,00 Euro

  7 Stunden

116,00 Euro

  79,00 Euro

  8 Stunden

129,00 Euro

  91,00 Euro

  9 Stunden

143,00 Euro

100,00 Euro

10 Stunden

157,00 Euro

110,00 Euro

 

2) Kinderkrippe

Buchungszeit bis zu

Benutzungsgebühr/Monat

1. Kind

Benutzungsgebühr/Monat Geschwister

  4 Stunden

197,00 Euro

138,00 Euro

  5 Stunden

225,00 Euro

157,00 Euro

  6 Stunden

253,00 Euro

178,00 Euro

  7 Stunden

281,00 Euro

197,00 Euro

  8 Stunden

309,00 Euro

217,00 Euro

  9 Stunden

337,00 Euro

236,00 Euro

10 Stunden

365,00 Euro

256,00 Euro

 

2.1) Beträgt die durchschnittliche Buchungszeit weniger als 4 Stunden, werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Stunde 49,00 Euro

 

2.2) Für die Eingewöhnungsphase (maximale Dauer 1 Monat) werden die Benutzungsgebühren wie folgt berechnet:

Benutzungsgebühr/Monat 118,00 Euro

 

3) Bei Notsituationen die eine kurzfristige Verlängerung der vereinbarten Buchungszeiten an einem Tag notwendig machen, ist zusätzlich folgender Pauschalbetrag zu entrichten:

Einrichtung

bisherige Benutzungsgebühr/Stunde

vorgeschlagene neue Benutzungsgebühr/Stunde

im Kindergarten

  8,50 Euro

  9,00 Euro

in der Kinderkrippe

18,00 Euro

19,00 Euro

 

Ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung, ermäßigt sich der Kindergartenbeitrag je Kind um 100,00 Euro.

- Änderungen vorbehalten -

 

Krippengebühren

Zum 5. Dezember 2019 wurde vom bayerischen Landtag die Einführung eines bayerischen Krippengeldes beschlossen.

Mit diesem werden Elternbeiträge bis zu 100,00 Euro pro Monat erstattet.

Dieses Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.