Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?

Entschuldigen Sie Ihr Kind im Falle einer Erkrankung bitte bis 8:30 Uhr telefonisch oder schriftlich (per E-Mail).

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass erkältete, fiebrige oder geschwächte Kinder, insbesondere bei Einnahme von starken Medikamenten (z. B. Antibiotika) den Kindergarten bzw. die Krippe nicht besuchen dürfen.

 

Nach ansteckenden Krankheiten (Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Läuse….) benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung über die völlige Genesung des Kindes.

 

Bei Infektionskrankheiten, die laut § 45 Abs. 1 und § 3 unter das Bundesseuchengesetz fallen, wie z. B. Windpocken, Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Läuse etc.), ist die Art der Erkrankung sofort der Einrichtung mitzuteilen. Für diese besteht eine Meldepflicht. Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes sind wir verpflichtet, diese dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden.

 

Sollten wir im Laufe des Tages feststellen, dass sich ihr Kind nicht gut fühlt oder Anzeichen für eine Erkrankung zeigt, werden wir Sie kontaktieren und bitten Sie, Ihr Kind umgehend abzuholen. Achten Sie deshalb darauf, dass in der Gruppe Ihres Kindes immer eine aktuelle Telefonnummer von Ihnen hinterlegt ist.